Zweite Chance für Elektrogeräte!

Löse jetzt hier deinen Reparaturbonus ein.

Die Bundesförderungsaktion des Klimaschutzministeriums fördert pro Reparatur 50 % des Rechnungsbetrags (inkl. MwSt.) bis zu € 200 bzw. bis zu € 30 pro Kostenvoranschlag. Der Reparaturbonus für elektrische und elektronische Geräte in Haus und Garten kann schnell und unkompliziert beantragt werden.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, welcher für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon in einer unserer Filialen eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Gerät verwendet werden.

Was kann gefördert werden?

Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird.

Wie kann ein Reparaturbon beantragt werden?

Beantragung des Reparaturbon (für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag) auf www.reparaturbonus.at, unter Angabe folgender Daten:

• Angaben zum:zur Antragsteller:in (Vor-, Nachname und Geburtsdatum)

• Wohnadresse in Österreich (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland)

• E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Kontonummer (IBAN)

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